Bei Vermögen, Heirat, eingegangener Lebenspartnerschaft, Kindern/Adoption oder auch dem Versterben eines nahen Angehörigen empfiehlt es sich, über eine Erbregelung oder die Änderung eines bereits bestehenden Testaments/Erbvertrags nachzudenken.


Hierbei muss an die Pflichtteilsansprüche von nahen Angehörigen, die Erbschaftssteuerfreibeträge, die Steuerklassen und wen man zuvorderst abgesichert wissen will nachgedacht werden.

 

Testament handschriftlich oder vom Anwalt


Ein Testament hat den Vorteil, dass es jederzeit durch ein aktuelleres ersetzt werden kann. Daneben kann es sinnvoll sein, über eine besondere Form des Testaments, wie einem gemeinschaftlichen oder auch Berliner Testament bei Ehegatten, nachzudenken, oder einen Erbvertrag zu schließen. Bei den letztgenannten Formen ist allerdings das Lösen von diesen Nachlassregelungen bei veränderter Lebenssituation schwieriger.

 

Ein Testament sollte mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfüung zusammen aufgesetzt werden.

 

Testamentsregister

Das Testament kann im Testamentsregister eingetragen werden.

 

Vorsorgeregister

Die Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung können im Vorsorgeregister aufgenommen werden.

Die Kanzlei Jackwerth hilft Ihnen gerne, um individuell angepasst auf Ihre Bedürfnisse die beste Regelung zu finden und aufzusetzen.