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Unternehmensnachfolge familienintern oder Verkauf oder Stiftungskonstrukt
Die Fortführung der Familienunternehmung ist für jeden Unternehmer eine Herzensangelegenheit.
Häufig wird eine familieninterne Lösung angestrebt, wenn ein qualifiziertes Kind in die Fußstapfen der Eltern treten möchte. Daneben gilt es aber auch, die Familie, insbesondere den Ehegatten, abzusichern.
Hierbei kann auch ein Verkauf angedacht werden oder das Überführen des Unternehmens in eine Stiftungslösung, die so genannte Doppelstiftung. Diese verbindet die Vorteile einer Familienstiftung mit denen einer gemeinnützigen Stiftung, wobei das stimmrecht bei der Familienstiftung liegt, so kann von dort aus das Geschäft geführt werden.
Unternehmensbewertung
Nach einer eingehenden Bewertung der Unternehmung durch einen Sachverständigen und einem womöglich sinnvollen Rechtsformwechsel kann die Übergabe an einen Familienangehörigen umgesetzt werden.
Dann ist aber einhergehend mit den gesellschaftsrechtlichen Regelungen ein Unternehmertestament aufzusetzen, worin die Versorgung zum Beispiel des Ehepartners geregelt wird und die weiteren Abkömmlinge fair abgefunden werden.
Auch hier findet die Kanzlei Jackwerth mit ihrem sehr persönlichen Beratungsansatz unter Hinzuziehung kompetenter Kooperationspartner die für Sie optimale Lösung. Neben einer klassischen Unternehmensnachfolgeregelung kann auch der Verkauf der Unternehmung angestrebt werden.