Fotonutzung aus Bildarchiven

Fotos untermalen gekonnt Artikel, entsprechend groß ist der Wunsch, redaktionelle Berichterstattung mit Fotos zu unterlegen. Dabei bieten Stockbildarchive eine Möglichkeit, passende Fotos zum Thema zu finden. Diese Stockbilder dürfen aber nicht ohne Weiteres auf Social Media Plattformen, wie facebook, genutzt werden.

Zwar bieten ClipDealer und Pixabay die Social Media Nutzung an, allerdings darf der Nutzer keine Rechte an Bildern Dritten einzuräumen.

Die meisten Plattformen, allen voran Facebook, lassen sich jedoch gerade die Rechte an allen eingestellten Nutzerinhalten einräumen (die „IP-Lizenz“). Damit wäre die Nutzung dieser Bilder auf Facebook ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen des Stockbildarchivs. Die Folge wäre der Wegfall der Nutzungslizenz, was zu einem abmahnfähigen Urheberrechtsverstoß führt.

Notfalls sollte man sich vom Stockarchiv eine Erlaubnis geben lassen, manchmal fordert das Archiv dann die Nutzung mit Einschränkungen, z.B. in der Bildgröße, mit Textangabe. Manchmal wird auch eine Lizenzgebühr fällig.

Hiergegen sind Sie bei ClipDealer und Pixabay aufgrund der Lizenzbedingungen sicher.

Selbst eine Bildquelle müssen Sie aktuell bei beiden nicht angeben.

Aber auch bei diesen Stockarchiven lassen sich Rechte Dritter als tatsächlicher Urheber am Foto nicht ausschließen. Denn das Stockarchiv erkennt nicht, wer die Fotos gemacht hat, wenn Jemand diese einstellt.

Hinweis: Ich als Juristin halte diese IP-Klauseln, wie die von Facebook für unwirksam. Dennoch sollten Sie vorsichtig sein und immer die Nutzungsbedingungen genau lesen. Nur so lassen sich unangenehme und oft teure Überraschungen vermeiden.

Stand 28.3.2016