Gründung einer Gesellschaft - Gesellschaftsvertrag- GmbH, Personengesellschaft

Jede GmbH benötigt als Kapitalgesellschaft einen Gesellschaftsvertrag. Ein solcher muss durch einen Notar beurkundet werden. Bestimmte Inhalte eines Gesellschaftsvertrags sind  gesetzlich vorgeschrieben und müssen somit zwingend im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. In einigen Bereichen besteht ein Spielraum, wie ein Gesellschaftsvertrag ausgestaltet sein soll.

Bei Personengesellschaften ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwar grundsätzlich nicht notwendig, siehe die BGB-Gesellschaft als Skatclub, aber dennoch sehr zu empfehlen. Trotz einiger Vorlagen und Musterverträge im internet ist die Einbeziehung eines Anwalts ratsam.

Ein Gesellschaftsvertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern. Gerade in Konfliktsituationen hilft der Gesellschaftsvertrag und zeigt eindeutig auf, wie zu verfahren ist, Stichwort: Tod eines Gesellschafters.

GmbH-Gesellschaftsvertrag im Überblick:

Grundlegende Anforderungen für den Gesellschaftsvertrag einer GmbH sind im GmbH-Gesetz formuliert. In § 2 heißt es, dass ein GmbH-Gesellschaftsvertrag der notariellen Form bedarf und von allen Gesellschaftern zu unterschreiben ist. 

Pflichtbestandteile eines Gesellschaftsvertrags nach § 3 GmbH-Gesetz:

Danach wäre die Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrags schnell gemacht. In der Praxis sind aber noch zahlreiche weitere Regelungen in einem Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, z.B.:

Der Gesetzgeber selber hat Musterprotokolle geschaffen für die Gründung einer GmbH und die UG-Gründung. Dieses ersetzt den klassischen Gesellschaftsvertrag. Ein solches Musterprotokoll darf aber nicht ergänzt werden und darf keine Zusatzregeln enthalten. Insofern ist ein Musterprotokoll nicht unbedingt empfehlenswert. Wenn Sie mit dem Musterprotokoll starten wollen, muss später unbedingt ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, wenn die Firma läuft.

Auf gar keinen Fall dürfen Sie das Musterprotokoll verwenden, wenn Sie eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft gründen, sprich: eine gUG oder eine gGmbH. Denn aus dem Gesellschaftsvertrag muss der gemeinnützige Zweck der Gesellschaft hervorgehen. 

Änderungen am Gesellschaftsvertrag

Wann sind Änderungen des Gesellschaftervertrags anzudenken?

Die Gesellschaftsversammlung beschließt diese Veränderungen mit den notwendigen Mehrheiten. Auch hier erfolgt eine notarielle Beurkundung und das Ganze muss ans Handelsregister gemeldet werden. Änderungen des Gesellschaftsvertrags erscheinen aufwendig, es ist aber sinnvoll Änderungen im Blick zu haben und in den Gesellschaftsvertrag einzufügen. So erleben Sie als Gesellschafter keine bösen Überraschungen.