Das Erbrecht ist der sensibelste Bereich in der anwaltlichen Beratung, geht es doch um sehr Persönliches und um die Sicherung der Vermögenswerte für die Zukunft und für die nächste Generation.
Ich berate hier die Vermögensnachfolge, indem eine Bestandsaufnahme erfolgt und dann eine höchstpersönliche und individuelle Lösung erarbeitet wird. Hierbei kann es auch sinnvoll sein, Vermögenswerte vorab umzuschichten.
Insbesondere berate ich bei der
Gestaltung einer Vermögensnachfolge, Vermögensübertragung zu Lebzeiten,
Errichtung erbrechtlicher Verfügungen: Testament, bei Ehegatten Berliner Testament, Unternehmenstestament, Stiftungen
Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten bei der Erbauseinandersetzung oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Ich werde als Testamentsvollstrecker für Sie tätig, um Ihre Wünsche passgenau umzusetzen
Erbschaftsteuerrecht
Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
Behindertentestamente
Engagierte Interessenvertretung auch vor Gericht, Mediation