Nutzung von Fotos aus Stockbildarchiven

Fotonutzung aus Bildarchiven

Fotos untermalen gekonnt Artikel, entsprechend groß ist der Wunsch, redaktionelle Berichterstattung mit Fotos zu unterlegen. Dabei bieten Stockbildarchive eine Möglichkeit, passende Fotos zum Thema zu finden. Diese Stockbilder dürfen aber nicht ohne Weiteres auf Social Media Plattformen, wie facebook, genutzt werden.

Zwar bieten ClipDealer und Pixabay die Social Media Nutzung an, allerdings darf der Nutzer keine Rechte an Bildern Dritten einzuräumen.

Die meisten Plattformen, allen voran Facebook, lassen sich jedoch gerade die Rechte an allen eingestellten Nutzerinhalten einräumen (die „IP-Lizenz“). Damit wäre die Nutzung dieser Bilder auf Facebook ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen des Stockbildarchivs. Die Folge wäre der Wegfall der Nutzungslizenz, was zu einem abmahnfähigen Urheberrechtsverstoß führt.

Notfalls sollte man sich vom Stockarchiv eine Erlaubnis geben lassen, manchmal fordert das Archiv dann die Nutzung mit Einschränkungen, z.B. in der Bildgröße, mit Textangabe. Manchmal wird auch eine Lizenzgebühr fällig.

Hiergegen sind Sie bei ClipDealer und Pixabay aufgrund der Lizenzbedingungen sicher.

Selbst eine Bildquelle müssen Sie aktuell bei beiden nicht angeben.

Aber auch bei diesen Stockarchiven lassen sich Rechte Dritter als tatsächlicher Urheber am Foto nicht ausschließen. Denn das Stockarchiv erkennt nicht, wer die Fotos gemacht hat, wenn Jemand diese einstellt.

Hinweis: Ich als Juristin halte diese IP-Klauseln, wie die von Facebook für unwirksam. Dennoch sollten Sie vorsichtig sein und immer die Nutzungsbedingungen genau lesen. Nur so lassen sich unangenehme und oft teure Überraschungen vermeiden.

Stand 28.3.2016

Arzthaftungsrecht

 

Bei Arzthaftungsrecht geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen, die durch einen ätzlichen Behandlungsfehler entstehen.

 

Unter Arzthaftung versteht man somit die ärztliche Verantwortung gegenüber seinem Patienten, wenn ein Arzt bei der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit schuldhaft einen Fehler mit nicht nur vorübergehenden Folgen für seinen Patienten.


Diese Fälle werden nach den normalen Grundsätzen des BGB, dem Vertragsrecht und dem Gesetz der unerlaubten Handlung bearbeitet; ein Sonderrecht hierzu gibt es nicht.


Wichtig bei der Bearbeitung solcher Fälle istdie enge Zusammenarbeit mit dem Patienten als Mandanten, der Einsichtnahme in die Behandlungsakte, die Einschaltung der Krankenkasse aber vor allem eines Sachverständigen. Denn oberstes Gebot ist bei arzthaftungsfällen, dass das medizinische Geschehen nachvollzogen werden kann, um den Fehler herauszuarbeiten. Nur so kann ein Patient auch Recht vor Gericht erhalten.

 

Selbstverständlich kann auch ein Fehler dem Pflegepersonal unterlaufen. auch solche Fälle unterfallen hier dem weiten Begriff des Arzthaftungsrechts.

Mediation

 


Mediation für Privatpersonen und Unternehmen.

Mediation ist freiwillig. Mit ihrer Hilfe kann entgegen eines Verfahrens vor Gericht eine Streitigkeit zwischen den Parteien einvernehmlich gelöst werden.


Hierzu leitet der neutrale Anwaltsmediator das Verfahren, damit die Parteien selber eine Lösung erarbeiten, die von allen Beteiligten getragen wird und bestenfalls eine so genannte Win-Win-Situation darstellt.


Zum Beispiel stehen sich bei Erbrechtsfällen oder bei einer anstehenden Unternehmensnachfolge Familienangehörige gegenüber. Da kann es hilfreich sein, wenn ein Mediator als Mittler hilft, die gegensätzlichen Positionen aufzubrechen, so dass die Familienmitglieder eine für sie sinnvolle Lösung finden. Diese Lösung wird dann in einer Mediationsvereinbarung niedergelegt und wirkt als Befriedung des Konflikts für die Zukunft. Daneben ist es so meist möglich, weiterhin oder wieder miteinander zu sprechen.


Mediaton im Erbrecht - Stiftung - Vereine - Projektbegleitung

  • Im Erbrecht/bei Vermögensauseinandersetzungen
  • Im Kunstrecht
  • Projektbegleitung

 

Als Referentin: Mediation in Unternehmen - Projektbegleitungen

Schulungen für Unternehmer(innen) aber auch für Führungskräfte in Unternehmen zur Konfliktbeilegung

 


Vorteile der Mediation gegenüber Gerichtsverfahren?

  • Kooperation statt Konfrontation
  • Meist kostengünstiger
  • Es ist schneller
  • Es wird eine für alle praktikable Lösung gefunden
  • Vertrauensverhältnis kann gerettet werden
  • Vertraulich
  • Keine Eskalation


Ablauf einer Mediation

  • Vorbereitungsphase
  • Probleme erfassen
  • Die eigentlichen Interessen der Parteien erarbeiten
  • Interessengerechte Lösungen durch Parteien andenken
  • Ausgewählte Lösung in einer Mediationsvereinbarung festhalten
  • Umsetzungskontrolle



Leistungen Kanzlei Jackwerth - Erbrecht, Vereine, Stiftung, Unternehmen

 

Kanzlei Jackwerth ist anerkannte Kanzlei für Medienrecht - Musik, Bühne, Kultur, TV sowie für

Erbrecht, Vereinsrecht und Stiftungsrecht.

 

                                     1 Erbrecht kl

Erbrecht

Das Erbrecht ist der sensibelste Bereich in der anwaltlichen Beratung, geht es doch um sehr Persönliches und um die Sicherung der Vermögenswerte für die Zukunft und für die nächste Generation.

Ich berate hier die Vermögensnachfolge, indem eine Bestandsaufnahme erfolgt und dann eine höchstpersönliche und individuelle Lösung erarbeitet wird. Hierbei kann es auch sinnvoll sein, Vermögenswerte umzuschichten.


Insbesondere berate ich bei der

Gestaltung einer Vermögensnachfolge, Vermögensübertragung zu Lebzeiten,

Errichtung erbrechtlicher Verfügungen: Testament, Unternehmenstestament, Stiftungen

Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzung

Testamentsvollstreckungen

Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten

Behindertentestamente

                                    4 Stiftungsrecht kl               


Stiftungsrecht/Vereinsrecht/Verbandsrecht

Seit dem Mittelalter bilden Stiftungen und Vereine das Rückgrat der Gesellschaft, indem sie die Armen stärken und das gesellschaftliche Miteinander befördern. Daran anknüpfend habe ich 2012 das Rheinische Stifterfroum ins Leben gerufen, eine Vernetzungsplattform für Soziales Engagement von Unternehmen, Organisaitonen und Sozial Interessierten.

Ich berate seit 2005 umfassend Stiftungen und Vereine, kommunale Einrichtungen und kirchliche Einrichtungen samt ihrer Vereine und Stiftungen und gemeinnützig ausgerichtete Kulturbetriebe in allen rechtlichen Belangen.

 

Medienrecht

Hierdurch betreue ich im Medienrecht, wenn es um Kultur, Kunst, Bühne, TV oder Musik geht. Viele Sportvereine sind in der Struktur eines Vereins aufgestellt. Aber auch Firmen, z.B. als gGmbH oder die Öffentliche Hand benötigen Hilfe in der Umsetzung von Festivalverträgen und Mehr.

 

Medienrecht, Sonderaufgaben für Vereine, Stiftungen, gGmbH

Sponsorenverträge

Sportrecht/Sportverbandsrecht/Kunst, Kultur, Bühne

Projektentwicklung

Förderprojekte entwickeln, Fundraising über Partner

 

Kunstrecht - Kulturrecht

Rechtsanwältin Maren Jackwerth berät Sie im Kunst-/Kulturbereich und in Denkmalschutzbelangen. Ob Sammler, Kunstfreund, Galerie, Kunstberater oder Auktionshaus oder Kulturreinrichtung, ich begleite Ihre Arbeit in allen rechtlichen Facetten.

 

Kunsttransaktionen, Kauf/Leihe von Kunst

Gewährleistung, Echtheit von Kunstwerken

Aufnahme in Werkverzeichnisse

Kulturgüterschutz

Vertragsgestaltung im musealen Kontext: Leihverträge, Ausstellungsverträge

Galerie-Verträge

Außergerichtliche und Gerichtliche Vertretung von Galeristen, Kunsthändlern, Käufern, Sachverständigen sowie Museen

Urheberrechtliche Fragestellungen

Rückforderung durch Erben, Restitution

Denkmalschutz

 

 

 

 

 

 

Stiftungsrecht / Vereinsrecht/Verbandsrecht

Stiftungen - Treuhandstiftung - rechtsfähige Stiftung

Schon seit dem Mittelalter bilden Stiftungen und Vereine das Rückgrat der Gesellschaft, indem diese die Armen stärken und das gesellschaftliche Miteinander befördern. Daran anknüpfend habe ich 2013 das Rheinische Stifterfroum ins Leben gerufen, eine Vernetzungsplattform für Soziales Engagement von Unternehmen, Organisationen und Sozial Interessierten, www.rheinisches-stifterforum.de

 

Vereine - Stiftungen - kommunale Einrichtungen

Ich berate seit 2005 umfassend Stiftungen und Vereine, kommunale Einrichtungen und kirchliche Einrichtungen samt ihrer Vereine und Stiftungen und gemeinnützig ausgerichtete Kulturbetriebe in allen rechtlichen Belangen.

 

Sie haben ein gewisses Barvermögen zur freien Verfügung und wollen der Allgemeinheit durch die Errichtung einer Stiftung Gutes tun? Oder Sie wollen einen Verein oder Verband gründen?

 

Errichtung einer NPO

Dann kommt die Gründung einer gemeinnützigen GmbH oder die Errichtung einer Stiftung in Betracht. Finden sich mehrere Personen zu einer gemeinnützigen Zweckverwirklichung zusammen, so kann auch an einen gemeinnützigen Verein gedacht werden. Hierzu sind nicht nur Kinderlose oder sehr Vermögende berufen. Vielmehr kann auch bei kleineren Vermögen statt einer Spende die Errichtung einer gemeinnützigen Einrichtung sinnvoll sein.

 

Welche der Organisationsformen für Sie das Beste ist, ermittelt die Kanzlei Jackwerth anhand Ihrer Wünsche unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zwecksetzung - Findung des Satzungsschwerpunktes - bei Verein oder Stiftung

Bei der Errichtung einer Gemeinnützigen Organisation können verschiedene Schwerpunkte im Satzungsdzweck ausgewählt werden:

Soziales, Wissenschaft, Sport, Kultur und Kunst aber auch Natur. Rechtsanwältin Maren Jackwerth hatte bereits mit NPOs aller dieser Satzungszwecksetzungen zu tun. Kunststiftungen und Kulturbetriebe sind dabei ein besonderer Schwerpunkt, wobei es auch um Künstlernachlässe gehen kann.

Bei Bedarf werden in Steuerfragen kompetente Steuerberater hinzugezogen.


Gemeinnützige GmbH


Eine gemeinnützige GmbH stellt eine GmbH im klassischen Sinne da, die aufgrund ihrer Zweckbindung in der Satzung ausnahmsweise steuerprivilegiert behandelt wird. Die Kanzlei Jackwerth hilft mit rechtlichem Rat bei der Gründung sowie bei der Führung der Geschäfte.

 

Verein


Ein Verein ist eine auf Dauer angelegte Personenvereinigung, die einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch die Satzung festgelegten Zweck zusammengeschlossen haben. Diese Zwecke können auch gemeinnützig sein, so dass der Verein steuerprivilegiert behandelt wird. Die Kanzlei Jackwerth hilft bei der Satzungskonzeption und Gründung, erledigt die Anmeldung bei dem Finanzamt und im Vereinsregister. Weiter begleitet die Kanzlei Jackwerth die Vorstände und die Geschäftsführer bei ihrer täglichen Arbeit. Hierbei bedarf es immer wieder einer rechtlichen Begutachtung der Organarbeit auf eventuelle Haftungsfallen hin sowie die Beachtung der steuerlichen Voraussetzungen für den Status der Gemeinnützigkeit bei der Einwerbung/Verbuchung von Spenden.

Auch die Gründung von Dach- und Wirtschaftsverbänden oder die Umwandlung und Fusion von Vereinen und Verbänden ist von der Beratung umfaßt.

 

Stiftung

Eine Stiftung ist dagegen eine grundsätzlich für die Ewigkeit angelegtes Vermögen, welches einem gemeinnützigen Zweck gewidmet ist. Um die Zweckerfüllung zu erreichen, wird die Stiftung zumindest mit einem Vorstand, der am Rechtsverkehr für die Stiftung teilnimmt, versehen.

Die Kanzlei Jackwerth setzt das für die Errichtung einer Stiftung notwendige Stiftungsgeschäft und die Satzung auf und erledigt für Sie die Anerkennung. Auf Wunsch kann Ihr Name im Namen der Stiftung verewigt werden. Es erfolgt zudem eine umfassende Beratung hinsichtlich einer sinnvollen Kapitalausstattung, des Stiftungszwecks, insbesondere hinsichtlich gemeinnütziger Stiftungszwecke, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen. Auch die Aufnahme von Regelungen, damit der Stifter nach Gründung der Stiftung weiterhin die Geschicke der Stiftung im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten in den Händen hält, werden erörtert.
Auch nach Gründung der Stiftung steht die Kanzlei Jackwerth weiterhin mit Rechtsrat zur Seite. Darüber hinaus erfolgt eine umfassende Beratung hinsichtlich der Umsetzung einer Unternehmensnachfolgeregelung im Kontext einer Familienstiftung.

 

 

Hilfestellung in der Geschäftstätigkeit einer NPO: Vereinsarbeit - Stiftungsarbeit

Abwehr von Ansprüchen Dritter, insbesondere bei einer Stiftung, zum Beispiel bei Pflichtteilsansprüchen Dritter, können die Existenz einer Stiftung angreifen; Rechtsanwältin Maren Jackwerth erarbeitet gerne eine sinnvolle Lösung.

Aufsetzen von Sponsorenverträgen, insbesondere im Sport, Kooperationsverträgen.

 

Probleme in der Gremienarbeit, Kompetenzstreitigkeiten, Projektbegleitung

Aufsetzung von Geschäftsanweisungen, Transparenzregelungen, Projektpläne, Förderanträge.

Durch die Mediationsausbildung ist Rechtsanwältin Maren Jackwerth bestens in der Lage, Unstimmigkeiten aus dem Wege zu räumen oder einfach zielführend eine Projektumsetzung zu begleiten.

 

Begleitung von Gremiensitzungen

 

Auch Gremiensitzungen werden durch die Kanzlei Jackwerth vorbereitet und begleitet.

Leider lösen sich auch Gemeinnützige Organisationen manchmal wieder auf, selbst Stiftungen können liquidiert/insolvent werden, auch wenn diese für die Ewigkeit gedacht sind. Rechtsanwältin Maren Jackwerth ist als Liquidatorin tätig.