Vereinsauflösung - Checkliste

Vereinsauflösung - wichtige Checkliste 

 

Vorabfrage: Gibt es Gründe für eine Auflösung, die keine andere Lösung zulassen?

  1. Mitgliederschwund? Überalterung?
  2. Keine finanziellen Ressourcen/ Insolvenz zuvorkommen.
  3. Zweck erreicht
  4. Führungslos, da sich keine Person für das Amt des Vorstands findet?
  5. Der Verein kann wirkungsvoller mit anderem Verein kooperieren und will sich diesem anschließen.

 

Schritte einer Vereinsauflösung:

  1. Abspaltung von Vereinsteilen vorab möglich?
  2. Regelungen für den Fall der Vereinsauflösung in Satzung kontrollieren. Eventuell ist vorab eine Satzungsänderung noch notwendig: wenn der Anfallsberechtigte für das Restvermögen oder die erforderliche Stimmenmehrheit für den Auflösungsbeschluss geändert werden sollen. Alle anderen erforderlichen Beschlüsse können auch in der Mitgliederversammlung über die Auflösung gefasst werden. Eine solche Satzungsänderung müsste noch im Vereinsregister vorab eingetragen worden sein.
  3. Erstellung eines Abschlussberichtes, Kassenberichtes, Inventurliste und Kassenprüfung durchführen. Der Kassenwart macht Aufstellung über Außenstände und Forderungen möglicher Gläubiger.
  4. Einberufung der Mitgliederversammlung zur Auflösung im Rahmen der Satzungsvorgaben, meist außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig.
  5. Mitgliederversammlung: Erläuterung des Versammlungszwecks: Auflösung des Vereins, Verlesen des Rechenschaftsberichtes und des Kassenberichtes sowie des Kassenprüfberichts sowie eines Inventurberichts über den Bestand an Geräten und Materialien.
  6. Mögliche Entlastung des Vorstands.
  7. Beschluss über die Auflösung mit entsprechenden Mehrheiten laut Satzung, Stichpunkt der Auflösung nicht vergessen: 31.12. eines Jahres z.B. Meist eine Dreiviertelmehrheit notwendig.
  8. Wahl der Liquidatoren. Ohne besondere Wahl sind die Vorstandsmitglieder Liquidatoren.
  9. Anfallklausel in der Satzung: Beschlußfassung, wer den Überschuß nach Ablauf des Liquidationsjahres erhalten soll.
  10. Anmeldung der Auflösung und Bekanntgabe der Liquidatoren beim Amtsgericht mit notarieller Beglaubigung.
  11. Öffentliche Bekanntmachung der Auflösung im Amtsblatt.
  12. Informationen an: Finanzamt, Fachverband, Bank, Versicherung, Vermieter.
  13. Ab Liquidation: Information der bekannten Gläubiger über die Auflösung und Aufforderung, ihre Ansprüche zu stellen.
  14. Durchführung der Liquidation Befriedigung der Gläubiger und Verkauf des noch vorhandenen Anlagevermögens (Immobilien, Büromöbel, Materialien).
  15. Während des Sperrjahres der Liquidation werden nur noch Geschäfte abgewickelt.

16.  Das restliche Vereinsvermögen wird dem Anfallsberechtigten laut Satzung übergeben.

17.  Löschung des Vereinskontos, Löschung des Vereins im Register, Liquidation beendet.

 

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Wir sind für Sie da - als Kanzlei Jackwerth und als Beratung Jackwerth für CSR & Kunst - mit einem Netzwerk an Experten:

 

Rechtsberatung für Sie als engagierte und vermögende Privatperson und als Unternehmerpersönlichkeit in all Ihren Lebenswirklichkeiten ist meine Leidenschaft. Sie als Mensch stehen hierbei stets im Mittelpunkt!

Ihr Engagement erstreckt sich von Ihrem unternehmerischen Engagement als Unternehmensinhaber oder Gesellschafter bis hin zu Ihren privaten Passionen für Kunst und Kultur und/oder Ihrem gemeinnützigen Wirken in allen Ausprägungen.

Unternehmen und NGOs werden ebenfalls passgenau mit Ihren Ansprüchen und einem sensiblen Blick auf den Unternehmenszweck/Satzungszweck abgeholt.

 

Das Angebot wird durch die strategische CSR-Positionierung Ihres Unternehmens ergänzt - hierfür steht die

Beratung Jackwerth, die besondere Agentur für Kommunikation, CSR & Kunst mit Ihrem Experten-Netzwerk bereit.

Sie als Unternehmer und Führungspersonal tragen die Verantwortung für Ihr Unternehmen und die Gesellschaft! Hierfür bedarf es der Entwicklung einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie. Diese entwickeln wir gerne auf Augenhöhe mit Ihnen:

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Das Rheinische Stifterforum als Vernetzungsplattform für Soziales Engagement und Social Campaigning sowie der soziale Buchhandel

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Rechtsanwältin Maren Christina Jackwerth hält Vorträge zu Testamenten, auch das für Ehegatten relevante Berliner Testament. In Zeiten von Patchwork-Familien oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wird ein Testament immer relevanter.

Weiter klärt Maren Jackwerth über Inhalte von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten auf.

Weitere Vortragsthemen sind solche zu Vereinsrecht und Stiftungen, deren Errichtung, auch als Unternehmensstiftung und relevante Themen in der Stiftungsarbeit, zu Satzungsänderungen, weil sich die Umstände ändern, gerade wenn eine Stiftung bereits längere Jahrzehnte Bestand hat (Stichwort z.B. Kunst-Stiftung).

Zudem schult sie

Unternehmern/innen und Führungskräfte in der Konfliktbeherrschung.


Darüber hinaus ist sie Referentin bei folgenden Einrichtungen:

 

Initiatorin, Moderatorin und Referentin beim Rheinischen Stifterforum, Düsseldorf
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European Business School (ebs), Finanzakademie – FER Financial Education and Research GmbH
www.ebs-finanzakademie.de

 

IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG

www.iww.de

 

Düsseldorfer Fachschule für Finanzdienstleistungen, Düsseldorf
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